• Schrift vergrößern
  • Schrift vergrößern
  • Standard wiederherstellen
  • Schrift verkleinern
  • Schrift verkleinern
Facebook RSS Feed 

Zu Besuch im Chemie-Park Krefeld-Uerdingen

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. Drucken

17. Juni 2013

NRW ist ein wichtiger Standort der chemischen Industrie. An den Standorten Leverkusen, Dormagen und Krefeld-Uerdingen finden rund 45.000 Menschen einen Arbeitsplatz. Krefeld-Uerdingen ist mit 11 Quadratkilometern Fläche Europas größter Chemiepark mit einer langen Tradition, die eng mit dem Namen Bayer verbunden ist. Daher nahmen die CDU-Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am Landtag NRW gerne die Einladung an, sich ein Bild vom ChemPark Krefeld-Uerdingen zu machen. Der Park steht unter der Leitung der Currenta GmbH, die sich mit 5.200 Mitarbeitern um die zentralen Belange des Standortes kümmert. So können die Themen Infrastruktur, Sicherheit, Entsorgung, Energieversorgung, Analytik und Aus- bzw. Weiterbildung aus einer Hand angeboten werden. Wilfried Grunendahl MdL, unterstrich bei der Gelegenheit, wie wichtig vor allem die Planungssicherheit für die chemische Industrie in Deutschland ist. „Es kann nicht sein, dass Industrieprojekte von so zentraler Bedeutung wie etwa die geplante CO-Pipeline zwischen Krefeld-Uerdingen und Dormagen vor allem mit planungsrechtlichen Tricks verzögert werden. Ich finde, es sind genug Gutachten eingeholt worden und die Landesregierung muss sich endlich erklären, was sie eigentlich will.“

 

Themen der 24. Kalenderwoche

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. Drucken

14. Juni 2013

Quelle: www.cdu-nrw-fraktion.de

Innenminister Jäger verbietet Erwitter Feuerwehr Fluthilfe in Sachsen-Anhalt

„Solidarische Hilfe durch Feuerwehr und Katastrophenschutz ist selbstverständlich.“ Mit diesen Worten äußerte sich Innenminister Ralf Jäger in einer Pressemitteilung vom 07.06.2013 zu der aktuellen Hochwasserlage in mehreren Bundesländern.

Medienberichten zufolge verbot das NRW-Innenministerium nur einen Tag später der Freiwilligen Feuerwehr Erwitte (Kreis Soest), Fluthilfe in Aken/Elbe zu leisten. Zuvor war in Erwitte ein Hilferuf aus der Partnerstadt in Sachsen-Anhalt eingegangen. Die Feuerwehr Erwitte war zu diesem Zeitpunkt nicht in Alarmbereitschaft. Um den „Grundschutz“ in Erwitte nicht zu gefährden, wollten die Erwitter Helfer zudem mit lediglich 29 Freiwilligen, zwei Feuerwehrfahrzeugen und einem Transporter des Baubetriebshofs nach Sachsen-Anhalt aufbrechen. Dennoch sei die Abfahrt der Einsatzkräfte in der Nacht zum 09.06.2013 um 1:30 Uhr vom NRW-Innenministerium und der Bezirksregierung Arnsberg gestoppt worden. Begründung: Es habe kein offizielles Amtshilfeersuchen vorgelegen.

Die CDU-Fraktion hat Innenminister Ralf Jäger aufgefordert, in der nächsten Sitzung des Innenausschusses am 04.07.2013 zu der Angelegenheit Stellung zu nehmen. Eine Hochwasserkatastrophe ist nach CDU-Ansicht keine geeignete Umgebung für Prinzipienreiterei und übergenauen Bürokratismus. Menschen, die ihr Hab und Gut verloren haben oder denen ein ähnliches Schicksal droht, ist es herzlich egal, ob Helfer jeden Paragrafen des Hilfeleistungssystems beachtet haben. Gleiches gilt für die entkräfteten Freiwilligen im Krisengebiet, die dringend abgelöst werden wollen.

Weiterlesen...

   

Themen der 23. Kalenderwoche

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. Drucken

07. Juni 2013

Quelle: www.cdu-nrw-fraktion.de

Fracking: Es darf keine Gefährdung des Bodens und des Wassers geben
Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt die Entscheidung, dass der geplante Gesetzentwurf zum Fracking in dieser Wahlperiode nicht mehr in den Bundestag eingebracht wird. Sie hat sich von Anfang an für ein Moratorium stark gemacht, damit der Schutz des Grundwassers gewährleistet wird. Die nun getroffene Entscheidung zeigt: Dieser Einsatz war wichtig und richtig. Die sichere Wasserversorgung ist von existenzieller Bedeutung und darf unter keinen Umständen gefährdet werden. Die CDU-Landtagsfraktion lehnt die Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Lagerstätten nach dem derzeitigen Stand der Technik ab, da dabei wassergefährdende Stoffe zum Einsatz kommen. Ein Fracking-Verbot muss solange gelten, bis Wissenschaft und Forschung neue Methoden entwickelt haben, mit denen eine Gefährdung des Bodens und des Grundwassers ausnahmslos ausgeschlossen werden kann. Die unkonventionellen Gasvorkommen sind auch noch in einem, in fünf oder in zehn Jahren vorhanden. Es wäre unverantwortlich, diese Vorkommen nun auf Teufel komm raus zu erschließen, ohne zu wissen, welche Gefahren für Mensch und Umwelt drohen.


Stagnation statt Inklusion: Rot-Grün muss Gesetzentwurf zurückziehen
Die CDU-Landtagsfraktion sieht sich in ihrer Kritik am rot-grünen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Inklusion bestätigt. Der Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes weist zahlreiche Mängel auf und ist unzureichend. Das hat die Anhörung der Sachverständigen in dieser Woche im Landtag erneut deutlich gemacht. Die CDU-Landtagsfraktion fordert daher die Landesregierung auf, diesen untauglichen und nach Expertenmeinung nicht verfassungskonformen Versuch einer Gesetzesänderung zurückzuziehen und gründlich zu überarbeiten. Die Pläne der Landesregierung führen nicht zur Inklusion, sondern zur Stagnation. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hat Recht, wenn er sagt: „Unter diesen Voraussetzungen wird das gemeinsame Lernen behinderter und nicht-behinderter Kinder nicht gelingen“. Rot-Grün muss hier schleunigst nachbessern. Denn das gemeinsame Ziel der Inklusion ist zu wichtig. Es darf nicht mit unausgereiften Konzepten und Rechtsunsicherheiten vor die Wand gefahren werden.
Die Liste der Mängel, die die Experten dargestellt haben, ist lang. Der rot-grüne Gesetzentwurf beinhaltet keine verlässlichen Grundlagen für die Finanzierung und eine ausreichende Lehrerausstattung – etwa eine Zusage für die Doppelbesetzung in inklusiven Klassen. Es gibt keine Vorgaben für eine ausreichende Vorbereitung der Lehrerinnen und Lehrer. Ebenso fehlt es an einem Rechtsanspruch zur Inklusion sowie ausreichenden Möglichkeiten der Elternberatung. Ein echtes Elternwahlrecht besteht weder für die Förderschule noch für inklusive Beschulung. Darüber hinaus leugnet die Landesregierung die Anwendbarkeit des Konnexitätsprinzips „Wer bestellt bezahlt“. Dabei handelt es sich beim geplanten inklusiven Schulunterricht auch für die Städte, Gemeinden und Kreise um eine wahre Mammutaufgabe. Das alles zeigt wieder einmal: Entgegen der eigenen Ankündigungen lässt Rot-Grün zahlreiche Kinder in NRW zurück – und mit ihnen die Eltern, Schulen, Lehrer und Kommunen.

Weiterlesen...

   

Seite 1 von 52

ImpressumSeitenübersichtCDU Kreis SteinfurtCDU NRWKarl-Josef LaumannChristina Schulze Föcking
© Wilfried Grunendahl 2013